Regulierung in Europa

Gluten-Kennzeichnung in Restaurants

Wie oft haben Sie sich schon komisch gefühlt, weil Sie mit dem Kellner im Restaurant ausführlich über die Zutaten der einzelnen Gerichte sprechen und ihn nach möglichen Kreuzkontaminationen fragen mussten?

Warum gibt es keine Verordnung, die zumindest vorschreibt, dass Restaurants Allergene auf ihren Speisekarten aufführen müssen?

Es gibt mehrere Gründe, warum Restaurants die Zutaten ihrer Speisen nicht angeben, obwohl es dafür Vorschriften gibt (übrigens in ganz Europa):

  1. Regulatorische Divergenzen:
    Die Lebensmittelsicherheitsstandards für Restaurants können von Land zu Land unterschiedlich sein. So gibt es in der EU zwar allgemeine Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Allergenen (Verordnung (EU) 2011/1169), die Restaurants verpflichten, Allergene (einschließlich Gluten) anzugeben, doch werden diese nicht überall in der EU einheitlich angewandt. In einigen Ländern oder Regionen sind diese Vorschriften weniger streng oder werden nicht einheitlich durchgesetzt.
  1. Herausforderungen im Restaurant:
    Für Restaurants kann es schwierig sein, ständig den genauen Glutengehalt aller Speisen zu überprüfen, insbesondere dort, wo die Speisen frisch zubereitet werden und die Zutaten variieren können. Auch eine Kreuzkontamination kann schwer zu vermeiden sein, vor allem in kleineren Restaurants, in denen es keine spezielle Küche für die Zubereitung glutenfreier Speisen gibt.
  1. Mangelndes Bewusstsein:
    Auch wenn Glutenunverträglichkeit und Zöliakie immer bekanntere Probleme sind, ist es möglich, dass in einigen Regionen oder Restaurants das Problem nicht richtig kommuniziert wird und die Restaurants es nicht für nötig halten, solche Informationen auszuhängen.
  1. Kosten und Ressourcen:
    Für Restaurants kann die genaue Kennzeichnung von Allergenen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, z. B. für die ständige Überwachung der Zutaten, spezielle Etikettierung und Speisekarten, Personalschulung usw. Dies kann vor allem für kleinere Betriebe kostspielig sein.

Allerdings gibt es in immer mehr Ländern und Restaurants positive Initiativen zur Allergenkennzeichnung, da die Nachfrage der Gäste nach solchen Informationen steigt. Wenn Sie glutenempfindlich sind, sollten Sie sich im Voraus informieren und das Restaurant nach den Zutaten in Ihrem Essen fragen.

In Ungarn ist die Allergenkennzeichnungspflicht für Restaurants Teil der allgemeinen EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung, die in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegt sind. Diese Verordnung verpflichtet Anbieter von Lebensmitteldienstleistungen, einschließlich Restaurants, Informationen über den allergenen Gehalt von Lebensmitteln, einschließlich des Glutengehalts, bereitzustellen.

Die wichtigsten Punkte der Gesetzgebung in Ungarn:

  1. Bereitstellung von Informationen über Allergene:
    Restaurants und andere Verpflegungseinrichtungen sind verpflichtet, ihre Kunden über Allergene, einschließlich Gluten, in ihren Lebensmitteln zu informieren. Diese Informationen können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Das Restaurant kann dies auf der Speisekarte vermerken oder das Personal kann mündlich Auskunft geben.
  1. Obligatorische Allergenliste:
    Restaurants müssen angeben, ob ein Lebensmittel Zutaten enthält, die Allergene wie z. B. Gluten enthalten. Die obligatorische Liste der Allergene gemäß den EU-Vorschriften umfasst 14 Hauptallergene, die besonders überwacht werden müssen. Dazu gehört Gluten, das in verschiedenen Getreidesorten vorkommt.
  1. Kennzeichnung der Kreuzkontamination:
    Restaurants sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass es bei der Zubereitung bestimmter Speisen zu Kreuzkontaminationen kommen kann. Wenn es nicht möglich ist, sicherzustellen, dass ein Gericht völlig frei von einem bestimmten Allergen (z. B. Gluten) ist, sollten die Gäste auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
  1. Sanktionen:
    Im Falle der Nichteinhaltung der Verordnung können die Behörden (z. B. NÉBIH) Geldstrafen und andere rechtliche Sanktionen verhängen.

 

Generell sind Restaurants in Ungarn verpflichtet, ihre Kunden über den Glutengehalt ihrer Speisen zu informieren, aber die Form, in der sie dies tun, kann variieren (schriftlich oder mündlich). Es lohnt sich daher immer, nach den Zutaten zu fragen, insbesondere wenn Sie eine Glutenunverträglichkeit haben. 

Ob mit oder ohne Verordnung, wir stehen vor der merkwürdigen Situation, dass wir in Lokalen, die keine Allergene auf der Speisekarte haben, die Kellner um ein Protokoll bitten müssen. Dennoch können wir hoffen, dass es früher oder später für alle Restaurants und Catering-Einrichtungen selbstverständlich sein wird, Allergene klar zu kennzeichnen.  

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